Das zuckerhaltige Modegetränk kann für Kinder lebensgefährlich werden. Die Verbraucherschutzministerin bittet deshalb um einen Warnhinweis auf dem Produkt.
Das Verbraucherschutzministerium möchte Bubble Tea einem Zeitungsbericht zufolge mit einem Warnhinweis versehen. Beim Verkauf des Modegetränks seien «Hinweise zur Verschluckungsgefahr bei Kindern erforderlich». Dies stellte das Bundesinstitut für Risikobewertung in einer von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) in Auftrag gegebenen Untersuchung fest, wie die «Rheinische Post» berichtet.
Demnach bestehe für Kinder bis zu vier Jahren ein «besonders hohes Risiko für Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Aspiration». Aigner habe die Hersteller- und Vertriebsfirmen deshalb gebeten, durch einen möglichst bundeseinheitlichen Warnhinweis auf diese Gefahren aufmerksam zu machen.
Bubble Tea enthält erbsengroße Kügelchen, die zusammen mit dem Getränk über einen dicken Strohhalm aufgesogen werden. Die glibberigen Perlen sind teilweise mit Fruchtsirup gefüllt und werden im Mund zum Platzen gebracht. Kinderärzte hatten zuvor bereits davor gewarnt, dass die in dem Getränk enthaltenen Kügelchen bei Kindern durch die Luftröhre in die Lunge geraten und dort schlimme Schäden anrichten könnten.
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