Vom Discounter bis zum Bio-Bäcker: Vollkornbrot findet man inzwischen in jedem Sortiment. Aber ganze Körner machen Brot noch lange nicht zum Vollkornprodukt.
Ganze Körner in oder auf einem Brot machen es noch lange nicht zu einem Vollkornbrot. Denn Vollkornprodukte können auch aus fein vermahlenem Vollkornmehl bestehen. Die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern erläutert, worauf es ankommt:
- Von Vollkornmehl spricht man, wenn die Samenschalen und der Keimling des Getreidekorns mit vermahlen wurde.
- Bei Vollkorngebäcken müssen mindestens 90 Prozent des verwendeten Getreides aus Roggen- oder Weizen-Vollkornerzeugnissen bestehen.
- Diese 90 Prozent beziehen sich ausschließlich auf den Getreideanteil, nicht auf die gesamte Zutatenmenge.
Und: Im Gegensatz zu verpackten Broten oder Brötchen müssen lose verkaufte Vollkornbackwaren nicht als solche gekennzeichnet werden.
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