Etiketten-Angaben gaukeln den Verbrauchern vor, die Schokocreme habe wenig Fett und viel Vitamine. Richter haben das nun verboten- mit Konsequenzen für das Unternehmen.
Die Etiketten der Schoko-Creme Nutella müssen geändert werden. Die bisherigen Aufkleber führten mit ihren Nährwertangaben in die Irre, befanden die Richter. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Auf der Schoko-Creme Nutella kleben Etiketten mit irreführenden Angaben zu Vitaminen und Nährwerten. Das Oberlandesgericht Frankfurt trug dem Hersteller Ferrero deshalb am Donnerstag (17. November 2011) in zweiter Instanz auf, die Angaben zu ändern. Die Richter gaben mit ihrem Urteil einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) statt (Aktenzeichen: 6 U 40/11).
Die Verbraucherschützer hatten moniert, dass auf dem Etikett für die Prozentangaben des täglichen Bedarfs unterschiedliche Grundmengen herangezogen wurden. So wurden die Tagesanteile für Fett oder Kohlenhydrate auf die Grundmenge einer Portion von 15 Gramm bezogen, während die in einer anderen Farbe gedruckten Vitamin- und Mineralstoffanteile aus 100 Gramm errechnet wurden. Um die dort abgedruckten Vitaminquoten des täglichen Bedarfs zwischen 30 und 78 (Vitamin E) Prozent zu erreichen, hätte der Konsument also ein Viertelglas der süßen Creme essen müssen.
Nach Auffassung des vzbv konnten Verbraucher aus dem Etikett den falschen Schluss ziehen, Nutella enthalte sehr wenig Fett und Kohlenhydrate, dafür aber viele gesunde Vitamine. «Tatsächlich ist der Vitaminanteil in einer Portion Nutella viel geringer als gedacht», erklärte Vorstand Gerd Billen in einer Mitteilung.
In der typischen Kaufsituation etwa vor dem Verkaufsregal eines Supermarktes fehle dem Kunden die Zeit, die Unterschiede zwischen den Angaben zu erfassen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Dies sei eine relevante Irreführung, heißt es im Urteil. Ein Lebensmittel, das vermeintlich nur wenig Nährstoffe wie Zucker und Fett, dafür aber viel Vitamine und Mineralstoffe enthält, werde als besonders wertvoll angesehen.
Das Oberlandesgericht drohte Ferrero ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro an, falls die Tabellen in der bisherigen Form weiterverwendet würden. Ferrero Deutschland nahm zunächst keine Stellung zu dem Urteil, gegen das keine Revision zugelassen wurde. Es ist aber noch nicht rechtskräftig.
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