Hersteller zuckerhaltiger Milchprodukte können nicht mehr behaupten, ihre Produkte seien so wichtig wie Grundnahrungsmittel.
Ein Hersteller von Milchprodukten darf nicht weiter mit dem Slogan «So wichtig wie das tägliche Glas Milch» für einen Früchtequark werden. Dieser Satz könne Verbraucher in die Irre zu führen, so das Oberlandesgericht Stuttgart, das damit ein Urteil der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs bestätigte.
Die Wettbewerbshüter hatten bemängelt, dass das beanstandete Produkt zwar den gleichen Calciumgehalt wie Milch aufweise, aber gleichzeitig die mehrfache Menge an Zucker enthalte. Mit dem Slogan werde den Eltern suggeriert, man könne das «tägliche Glas Milch» durch den zuckerhaltigen Früchtequark ersetzen.
Der zweite Zivilsenat des Oberlandesgericht Stuttgart hat damit einer Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs stattgegebn und hob zugleich eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart auf.
Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist nach Angaben eines Sprechers das Rechtsmittel der Revision zugelassen. Das Urteil sei nicht rechtskräftig.
Aktenzeichen 2U 61/10
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