Wird Fleisch mit Sauerstoff optisch aufgefrischt, müssen Kunden laut einem aktuellen Urteil darauf hingewiesen werden.
Bei unverpacktem Frischfleisch müssen Kunden an den Ladentheken auf eine vorherige Behandlung der Ware hingewiesen werden. Dies teilte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg mit.
Nach einem Beschluss des 13. Senats dürfe Fleisch, das einer Sauerstoffhochdruckbehandlung zur Stabilisierung der roten Farbe unterzogen wurde, Kunden nicht ohne Hinweis angeboten werden (Aktenzeichen: 13 LA 28/09). Verpacktes, behandeltes Frischfleisch werde dem Verbraucher ja bereits mit dem Hinweis «unter Schutzatmosphäre verpackt» angeboten.
Ein Einzelhändler hatte in dem Fall geklagt. Die Lebensmittelkontrolle hatte ihm vorgeworfen, behandeltes Fleisch ohne Hinweis angeboten und so den Kunden irregeführt zu haben.
Das Gericht gab den Kontrolleuren nun Recht. «Fehlt eine Kenntlichmachung, liegt eine Irreführung vor, weil die Verbrauchererwartung durch die bloße 'Frischeoptik' enttäuscht werden kann», heißt es in einer Mitteilung.
Bei dem Verfahren, das nicht die Haltbarkeit verlängere, wird mit Hochdruck über Stunden Sauerstoff in einen Fleischbehälter geleitet, um die kräftige rote Farbe länger zu erhalten.
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