So zahlen Sie sicher "mit Karte"

Kreditkarten

Ob an der Tankstelle, im Restaurant oder im Supermarkt – mit Karte seine Rechnung zu begleichen wird in Deutschland immer beliebter.

Doch Vorsicht: Betrugsdelikte beim bargeldlosen Zahlen haben in den vergangenen Jahren rasant zugenommen, auch weil heutzutage viele Menschen übers Internet shoppen gehen. Jeder Bankkunde, der eine EC- Karte (Maestro-Karte) oder eine Kreditkarte besitzt, sollte deshalb zumindest die wichtigsten Sicherheitsregeln kennen, um Gaunern und Betrügern das Leben so schwer wie möglich zu machen.

Deshalb hier die wichtigsten zehn Tipps im Überblick:

1. Die Geheimzahl: Für jede Karte gibt es eine persönliche Identifikationsnummer (PIN). Diese sollten Kunden am besten auswendig lernen und den PIN-Brief so vernichten, dass keiner auf die Nummer einen Zugriff hat. Wer Angst hat, die PIN zu vergessen und die Nummer lieber aufbewahren will, sollte Karte und PIN auf jeden Fall getrennt lagern.

2. Die Eingabe der PIN: Wer sich am Automaten Geld besorgt oder mit der Karte bezahlt, sollte bei der Eingabe der PIN darauf achten, dass er nicht ausspioniert wird und ihm jemand über die Schulter schaut. Deshalb auch beim Eintippen möglichst mit der anderen Hand das Eingabefeld verdecken.

3. Die Attrappe: Immer wieder bringen Ganoven vor Geldautomaten eine Attrappe an mit Tastaturfeld und Kartenschlitz. Steckt jemand seine Karte in dieses Gerät und gibt dazu seine Geheimnummer ein, werden die Daten auf einem eigenen Chip gespeichert. Später können die Gauner mit der Karte des Kunden ganz einfach einkaufen gehen. Deshalb in Zweifelsfällen lieber mal am Gerät rütteln – Attrappen sind nicht so gut befestigt wie die Originale. Kommt die Karte nicht mehr aus dem Automaten heraus, sollte sich der Kunde bei der Bank melden. Handelt es sich tatsächlich um eine Attrappe, muss die Karte so schnell wie möglich gesperrt werden.

4. Der Gebrauch der Geheimnummer: Beim Öffnen der Tür zu einer Bank ist niemals eine PIN einzugeben. Es reicht stets das Durchziehen der EC-Karte. Andernfalls stimmt etwas nicht. Auch fragen Bankangestellte und Kreditkartenunternehmen unter gar keinen Umständen nach der Geheimnummer – schon gar nicht am Telefon. Entsprechende Fragen sollten Kartennutzer deshalb niemals beantworten.

5. Die Bankverbindung: Immer wieder kommt es vor, dass sich Betrüger Zugang zu fremden Girokonten verschaffen. Ob Kontonummer und Bankleitzahl oder die eigene Unterschrift – Bankkunden sollten damit sorgsam umgehen und die Daten nur Personen und Firmen ihres Vertrauens geben. Kontoauszüge haben in öffentlichen Papierkörben nichts zu suchen. Das gilt
auch für die Tankquittung über Rechnungen, die der Kunde vorher mit Kreditkarte bezahlt hat. Alle diese Vorsichtsmaßnahmen tragen dazu bei, betrügerische Abbuchungen zu vermeiden.

6. Die Kaufbelege: Der Kunde sollte bei Kaufbelegen stets die Richtigkeit des eingesetzten Geldbetrags kontrollieren und niemals Blanko-Kaufbelege unterschreiben. Sicherheitshalber sollten Kartennutzer die Kaufbelege aufbewahren und mit der monatlichen Kreditkartenabrechnung und den Kontoauszügen vergleichen, um Unregelmäßigkeiten schnell bemerken und melden zu können.

7. Die Bestellung: Wer im Internet mit Hilfe einer Karte einkauft, sollte dies von zu Hause aus tun. Dabei sollten aber stets ein aktueller Virenschutz und eine Firewall auf dem PC installiert sein. Gefährlich sind Bestellungen von öffentlich zugänglichen Rechnern. Die Daten könnten in einen Zwischenspeicher gelangen, so dass sie der nächste Benutzer womöglich lesen kann. Grundsätzlich sollten Bankkunden persönliche Daten wie Kartennummern, PIN-Code oder Verfalldatum/Gültigkeitsdauer der Karte nicht in ungeschützten Web-Formularen, E-Mails oder per Telefon bekannt geben. Kreditkartennummern sind im Internet nie ohne Verschlüsselung zu
nennen.

8. Die Aufbewahrung: Ob EC- oder Kreditkarte – beide sollten Bankkunden nicht im Auto aufbewahren und stattdessen möglichst in verschließbaren Taschen, also nicht in der offenen Handtasche verstauen. Die Karte sollte nicht unbeaufsichtigt in einem Geschäft oder Restaurant weitergegeben werden, um ein unerlaubtes Kopieren der Daten zu vermeiden.

9. Die Meldung: Wenn die Karte nicht mehr auffindbar ist oder womöglich ein Diebstahl vorliegt, ist dies sofort der Bank oder dem Anbieter zu melden. Die zentrale Sperr-Notrufzentrale hat die Nummer: 116116 (vom Ausland aus: 0049-116116). Um für eine Sperrung gut gerüstet zu sein, sollten Benutzer nach Erhalt einer Karte stets die Kreditkartennummer beziehungsweise die
EC-Kartennummer sowie die Sperrnummer aufschreiben und getrennt von der
Karte aufbewahren.

10. Die Haftung: Grundsätzlich gilt: Wer eine Kredit- oder EC-Karte im Notfall nicht sofort sperrt, läuft Gefahr, auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Von der Haftungsgrenze bei Kreditkarten – in der Regel 50 Euro – profitiert der Kunde nur, wenn er mit der Karte sorgfältig umgegangen ist. Bei EC- Karten ist die Rechtslage strittig, zumindest für die Zeit vom Verlust bis zur Sperrung der Karte. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) vertritt derzeit in mehreren Klagen Benutzer, die die Bank für den Schaden verantwortlich machen will.

Dabei geht es um EC-Karten-Besitzer, die nach Angaben der VZ NRW ihre PIN nicht aufgeschrieben haben und sorgfältig damit umgegangen sind. Trotzdem haben Betrüger deren Konten leer geräumt, indem sie Geld aus dem Automaten gezogen haben. Die Kreditinstitute streiten ab, dass es solche Fälle gibt, und verweigern jede Erstattung. Wahrscheinlich wird es deshalb noch in diesem Jahr eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs geben. Unstrittig ist dagegen die Rechtslage nach Sperrung der Karte: Dann ist der Kunde von der Haftung befreit.

Quelle: ING-DiBa