Viele Rentner möchten mit einem Nebenjob Geld zur Rente dazu verdienen. Welche Zuverdienstgrenzen sie beachten sollten.
Genau nachrechnen und auf Zuverdienstgrenzen achten, das sollten Rentner, die ihre Rente aufbessern wollen. Denn ob sich der Nebenverdienst lohnt, hängt von vielen Faktoren ab: «Beim Zuverdienst zur Rente sind zahlreiche Unterschiede zu beachten: zwischen Über-65-Jährigen und Unter-65-Jährigen, zwischen Ost und West sowie zwischen den verschiedenen Rentenformen», sagt Damian Fichte, Referent für Sozialrecht beim Bund der Steuerzahler in Berlin.
Am einfachsten liegt der Fall bei Rentnern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Die liegt derzeit bei 65 Jahren und zwei Monaten und wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. «Danach dürfen Sie soviel dazuverdienen, wie Sie wollen», sagt Fichte. Ein Zuverdienst von mehr als 450 Euro werde in der Regel gemeinsam mit der Rente versteuert und erhöhe entsprechend den Einkommenssteuersatz. «Einnahmen bis zu 450 Euro zählen als Mini-Job und werden pauschal mit zwei Prozent versteuert.»
Für Unter-65-Jährige gelten dagegen bestimmte Zuverdienstgrenzen: «Wer eine volle Altersrente bezieht, aber das Rentenalter noch nicht erreicht hat, darf nur 450 Euro im Monat dazuverdienen», sagt Manuela Budewell von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Liegt der Verdienst darüber, wird die Rente gekürzt: je nach Höhe des Zuverdienstes um ein Drittel, um die Hälfte oder um zwei Drittel.
Schon bei einem Zuverdienst von 451 Euro werden die Rentenbezüge um ein Drittel gemindert. «Das kann dazu führen, dass der Rentner am Ende weniger hat als ohne Zuverdienst», sagt Harald Teschner, Berater für Sozial- und Rentenrecht in München. Liegt die Vollrente beispielsweise bei 1500 Euro, wird sie um 500 Euro gekürzt.
«Für die Zuverdienstgrenzen bei der Altersrente ist der Bruttoverdienst der letzten drei Jahre maßgeblich», bestätigt Budewell von der Rentenversicherung Bund. Für einen Durchschnittsverdiener, der vor dem Ruhestand ein Gehalt von rund 2700 Euro im Monat hatte, bedeutet das: Bis zu einer Grenze von 1023,75 Euro im Westen und 908,87 in den neuen Bundesländern wird die Rente nur um ein Drittel gemindert. Liegt der Zuverdienst darüber, wird die Hälfte der Bezüge gestrichen.
Zweimal pro Kalenderjahr dürfen Frührentner das Doppelte der Zuverdienstgrenze verdienen, ohne Abstriche befürchten zu müssen. «Erst wenn die Hinzuverdienstgrenze öfter überschritten wird, hat das Konsequenzen», sagt Budewell. Statt des 450-Euro-Minimums können also in zwei Monaten auch 900 Euro dazuverdient werden.
«Werden alle Zuverdienstgrenzen überschritten, fällt die Rente komplett weg», sagt Budewell. Danach müsse ein neuer Rentenantrag gestellt werden. Mitunter könne es sogar vorkommen, dass die Voraussetzungen für die Rente nach der Arbeitsaufnahme vollständig entfallen. Wer mehr als 450 Euro zur Rente dazuverdienen möchte, solle sich daher unbedingt vorher beraten lassen.
Auch bei den Sozialabgaben gibt es Unterschiede: «Bei Rentnern unter 65 Jahren müssen grundsätzlich alle Sozialabgaben paritätisch abgeführt werden- wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch», sagt Fichte vom Bund der Steuerzahler. Wer nach der Regelaltersgrenze noch arbeitet, sei von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung befreit- nicht jedoch von der Kranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber müsse seinen Teil der Sozialabgaben in jedem Fall wie gewohnt abführen.
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