BerlinOnline.de

Viele Flüge wegen «Sandy» gestrichen
Wegen «Sandy» sind zahlreiche Flüge in die USA gestrichen worden. Doch der Hurrikan gilt als höhere Gewalt, Entschädigungszahlungen gibt es daher keine. Foto: Andreas Gebert © dpa

Flugausfall wegen "Sandy": Kein Anspruch auf Entschädigung

Auch an Berliner Flughäfen fallen wegen des Hurrikans "Sandy" Flüge in die USA aus. Welche Ansprüche Betroffene geltend machen können.

Hurrikan «Sandy» wirbelt die Flugpläne vieler Reisender durcheinander. Wegen des Sturms müssen sie damit rechnen, dass sie nicht wie geplant in die USA reisen können. Fällt ein Flug in die USA wegen des Sturms «Sandy» aus, haben Betroffene aber keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Weil der Hurrikan als höhere Gewalt gilt, können Kunden die Fluggesellschaft nicht für eine Annullierung verantwortlich machen. Darauf weist der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover hin.

Betroffene erhalten daher keine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Diese sieht in anderen Fällen bis zu 600 Euro als Entschädigung für einen Flugausfall vor.

Auch kein Schadensersatz für verpasste Anschlussflüge

Bei einer Annullierung wegen des Hurrikans können Urlauber auch für das verpasste Anschlussprogramm keinen Schadenersatz von der Airline fordern. Für ungenutzte Anschlussflüge, Zugreisen oder Hotelübernachtungen müssen Urlauber selbst aufkommen.

Rückzahlung des Ticketpreises möglich

Allerdings haben Betroffene Anspruch auf die Rückzahlung des Ticketpreises. Alternativ können sie sich für einen kostenlosen Ersatzflug auf der gleichen Strecke entscheiden. Dabei müssen sie eventuell aber eine längere Wartezeit hinnehmen, bis der Flughafen am gebuchten Reiseziel wieder geöffnet ist. Wer etwa statt nach New York nach Miami fliegen möchte, um dem Sturm auszuweichen, muss verhandeln: Einen Anspruch auf kostenloses Umbuchen zu einem anderen Ziel gibt es nicht.

Ansprüche bei gebuchter Rundreise

Pauschalurlauber bekommen Geld vom Veranstalter zurück, wenn sich der Sturm erheblich auf eine gebuchte Rundreise auswirkt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn mehrere Stationen nicht wie geplant angefahren werden können. Dann dürfen Urlauber den Reisepreis mindern, erklärt Degott. Fällt eine Pauschalreise komplett ins Wasser, weil der Zubringerflug annulliert wird, erhalten Betroffene den kompletten Reisepreis zurück.

Quelle: dpa
(Bilder: dpa)