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Kredite: Bearbeitungsgebühren können zurückgefordert werden

Wer einen Kredit aufnimmt kann sich seine Bearbeitungsgebühr zurückerstatten lassen. Warum die Gebühr nicht rechtens ist und was sie tun können, sollten sie die Bearbeitungsgebühr bereits bezahlt haben.

Wenn Bankkunden die Bearbeitungsgebühr für einen Kredit zurückfordern wollen, müssen sie dafür einen Antrag stellen. Darin sollten sie die Darlehensvertragsnummer und die Summe der Bearbeitungsgebühr angeben. Auch die Zinsen für die Gebühr müssten Banken zurückerstatten, wie die Verbraucherzentrale Sachsen mitteilt. Einen Musterbrief bieten die Verbraucherschützer auf ihrer Homepage an. Ausgefüllt geht der Brief dann direkt an das Geldinstitut.

Wenn Banken sich weigern, nicht gleich aufgeben

In einigen Fällen weigern sich die Banken, die Gebühr zurückzuzahlen. «Nicht gleich bei der ersten Ablehnung die Flinte ins Korn werfen», rät Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale im Leipzig. Es lohne sich, nachzuhaken - notfalls mit Rechtsbeistand. Verbraucher können sich zum Beispiel an Ombudsstellen wenden, die es in den jeweils zuständigen Bankverbänden gibt. Dort ist der Service kostenlos. Selber klagen sollte nur, wer eine Rechtsschutzversicherung hat und dort eine Deckungszusage für diesen spezifischen Fall bekommt.

Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig

Die Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren ist nach einem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az: 8 U 562/11) möglich. Das Gericht erklärte die Gebühr für unzulässig, da die Bearbeitung eines Kreditantrags keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im Interesse der Bank erfolge. In der Regel stellen Geldinstitute ihren Kunden bei Darlehen Bearbeitungsgebühren in Höhe von zwei bis drei Prozent des Nettodarlehensbetrages in Rechnung.

Gilt vorrangig für Kreditbearbeitungsgebühren seit 2009

Unstrittig ist den Verbraucherschützern zufolge, dass dieses Urteil für alle Kreditbearbeitungsgebühren gilt, die seit 2009 berechnet wurden. Denn für sie kann die Verjährungsfrist von drei Jahren noch nicht abgelaufen sein. «Vor 2009 sind die Fälle unklar», sagt Heyer. Verbraucher können dennoch versuchen, die Gebühr zurückzufordern. Wenn die Bank aber ablehnt, weil die Frist verstrichen ist, sollten sie abwägen: Lohnen sich die Prozesskosten? Denn das Risiko, zu verlieren, sei für Fälle vor 2009 höher, warnt Heyer.

Quelle: dpa
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