Stillende Mütter, die während der Stillzeit einen erhöhten Nahrungsbedarf haben, bekommen nicht mehr Sozialleistungen.
Stillende Mütter haben keinen Anspruch auf höhere Hartz-IV-Sätze. Das Sozialgericht Wiesbaden wies die Klagen von zwei Frauen ab, die einen erhöhten Kalorienbedarf und entsprechende Zusatzkosten während der Stillzeit geltend machen wollten. Das teilte das Gericht mit. Die Klägerinnen argumentierten, sie benötigten in den ersten Monaten nach der Geburt täglich etwa 500 bis 600 Kalorien mehr als sonst. Zudem sehe das Gesetz vor der Geburt für Schwangere bereits einen Zusatzbedarf vor, obwohl diese nur etwa 250 Kalorien mehr verbrauchten.
Die Wiesbadener Richter wiesen die Klagen als unbegründet zurück: Die Mehrkosten könnten durch das Stillen des Kindes wieder eingespart werden, da so weniger Nahrung für den Nachwuchs gekauft werden müsse.
Aktenzeichen: S 16 AS 581/11 und S 16 AS 581/11
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