Wenn Eltern sich zu intensiv um das Vermögen iher Kinder kümmern, kann das finanzielle Einbußen nach sich ziehen. Allerdings gibt es Möglichkeiten, um dies zu vermeiden.
«Verwalten Eltern die Konten ihrer Kinder, als gehörten sie ihnen, kann das Finanzamt Zinserträge den Eltern zurechnen», erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz kann dies sogar dann gelten, wenn die Kinder schon volljährig sind (Az.: 5 K 2200/05).
«Das Vermögen der Kinder sollte daher strikt von dem eigenen Vermögen getrennt werden», rät Käding. Das heißt: Die Kinder sollten möglichst über eigene Konten verfügen. Zahlen die Eltern Geld auf diese Konten ein, gehört es den Kindern. «Die Eltern dürfen über das Guthaben nicht frei verfügen.» Sie könnten das Geld lediglich im Namen ihrer Kinder verwalten.
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