Ab Februar 2014 kommen europaweit einheitliche Kontonummern, ab 2016 gelten sie auch für Inlandsüberweisungen. Was man dazu wissen sollte.
Der deutsche Bundestag hat im November den Weg für europaweit einheitliche Kontonummern freigemacht. Das Gesetz schafft die Grundlage für die Umstellung von den alten Kontonummern und Bankleitzahlen auf die neuen 22-stelligen IBAN-Nummern ab Februar 2014. Grund: Grenzüberschreitende Zahlungen in Europa sollen einfacher und schneller werden.
Nach einer Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2016 müssen die neuen IBAN-Nummern auch für Überweisungen im Inland verwendet werden. Ziel ist ein einheitlicher europäischer Zahlungsraum namens SEPA (Single Euro Payments Area).
Grundlage dafür ist die IBAN (International Bank Account Number), die zunächst aus einem Ländercode (für Deutschland: DE) und einer zweistelligen Prüfziffer besteht. Danach folgen die bekannte Bankleitzahl und die vertraute Kontonummer.
Alte Lastschrift-Aufträge behalten jedoch ihre Gültigkeit. Darauf hatte vor allem Deutschland gedrängt, weil elektronische Lastschriften hierzulande weit verbreitet sind. Bankkunden müssen also ihre Einzugsermächtigung für Miete, Zeitungsabo oder Versicherungen nicht erneuern. Künftig sind beim Lastschriftverfahren aber Ermächtigungen gegenüber der Bank und dem Gläubiger erforderlich.
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