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Pfändungsschutzkonto
Auf einem P-Konto hat jeder Schuldner einen geschützten Grundfreibetrag. © dpa

Pfändungsschutzkonto: Kontoauszüge von P-Konto aufbewahren

Noch müssen Gerichte über die Höhe der Gebühren für ein P-Konto entscheiden. Betroffene Kunden sollten ihre Kontoauszüge deshalb unbedingt aufbewahren.

Der Streit um die Gebühren für Pfändungsschutzkonten (P-Konten) geht in eine neue Runde. Nachdem das Oberlandesgericht Dresden einem Geldinstitut untersagt hat, Kunden für ein P-Konto 15 Euro in Rechnung zu stellen, geht die Bank in Revision.

Der Bundesgerichtshof wird vermutlich im November 2012 über das Thema verhandeln. Da das Verfahren nicht abgeschlossen ist, sollten betroffene Kunden ihre Kontoauszüge mindestens drei Jahre lang aufbewahren.

Kontoauszüge als Nachweis aufbewahren

Oft fordern Kreditinstitute von den Betroffenen nicht nur einen expliziten Antrag auf Rückerstattung, sondern auch einen Nachweis, dass ihnen das Geld abgezogen wurde. Wer seine Kontoauszüge aufbewahrt, kann diesen Nachweis einfach erbringen.

Aktenzeichen: 8 U 132/12

Quelle: dpa
(Bilder: dpa)