Wenn unter Ehepaaren große Geldgeschenke gemacht werden, greift die Steuer zu. Ein gemeinsames Oder-Konto ist keine Lösung, das zu umgehen- ganz im Gegenteil.
Ein Gemeinschaftskonto kann für Ehepaare zur Steuerfalle werden. Sehr hohe Einzahlungen und Überweisungen eines Partners auf das sogenannte Oder-Konto können als Schenkung an den anderen gewertet werden und deshalb steuerpflichtig werden. Darauf weist das Deutsche Forum für Erbrecht hin und beruft sich auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Aktenzeichen: II R 33/30).
Im vorliegenden Fall zahlte ein Ehemann binnen drei Jahren rund 2,8 Millionen Euro auf das gemeinsame Konto ein. Das Finanzamt bewertete die Summe zur Hälfte als Schenkungen und setzte eine Schenkungssteuer von mehr als 200.000 Euro für die Frau fest.
Die Erbrechtler raten grundsätzlich zu getrennten Konten mit wechselseitigen Vollmachten. Bei einem Gemeinschaftskonto sei es sinnvoll, vorher schriftlich festzulegen, dass der Partner, der nicht einzahle, das Geld nicht zur Bildung eines eigenen Vermögens nutzen dürfe.
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