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Fotoshooting: Nicht ohne Vertrag

Mit guten Aufnahmen können sich Fotograf und Model einen Namen machen und Geld verdienen. Damit sowohl der Fotograf als auch das Modell etwas davon haben, sollte vor einem Fotoshooting ein ausgewogener Vertrag aufgesetzt werden.

Heringsdorf Baltic Fashion Award
Models präsentieren am Strand des Seebades Heringsdorf Mode der Kollektionen Sandra Straukaite (Litauen), Daniel Blechmann (Deutschland) und Dandie Zimmermann (Deutschland) © dpa

Regel und Pflichten

Dieser sollte beide Seiten berücksichtigen und die gegenseitigen Grenzen und Pflichten klar festhalten. Dazu rät der Photoindustrie-Verband in Frankfurt. In einen schriftlichen Modellvertrag gehören als grober Rahmen der Ausschluss von Nebenabreden, die salvatorische Klausel sowie Datum und Unterschrift.

Vertrag regelt Bildrechte

Im Detail zu klären sind in einem Vertrag, bei wem die Bildrechte liegen und für welche Zeitspanne sie gelten. In den Vertrag gehört auch, ob die Aufnahmen zum Beispiel im gewerblichen Umfeld oder zum Verkauf genutzt werden dürfen. Die Weitergabe an Dritte muss im Vertrag ebenso geklärt sein wie die Frage einer Veröffentlichung im Internet und in Bilddatenbanken.

Möglichst alle Fragen klären

Die Nutzung von Fotos bei Wettbewerben, auf Visitenkarten oder für Anzeigen sollte ebenfalls geklärt werden. Gleiches gilt für die Verteilung von Erlösen aus einem Verkauf der Bilder. Darf der Fotograf die Kontaktdaten des Models weitergeben und falls ja, in welcher Form? Neben diesen Fragen sollten sich die Vertragspartner auch darüber verständigen, ob der Fotograf als Urheber genannt werden muss, welche Bilder man als Modell erhält und ob diese bearbeitet sind. Sind sich Fotograf oder Modell in entscheidenden Punkten unsicher, sollten sie besser sachkundige Dritte um Rat fragen.

Theorie und Praxis

In der Praxis werden vorher aufgesetzte Verträge oft erst nach dem Shooting unterschrieben. Dies ist als vertrauensbildende Maßnahme für beide Seiten zu verstehen: Denn so lassen sich beispielsweise vor dem Unterschreiben problemlos einzelne Aufnahmeserien aus dem Vertrag ausschließen. Auch spontane handschriftliche Ergänzungen sind dann noch möglich.
Quelle: dpa
Aktualisierung: Dienstag, 31. August 2010 14:16 Uhr
(Bilder: getwired / www.sxc.hu ; Enrico Verworner/ www.enrico-verworner.de ; dpa; Dash - Fotolia.com; berlin.de)

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