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Chiptuning
Beim Chiptuning wird die Leistungsfähigkeit des Motors erhöht. © dpa

Tuning: Wann eine technische Abnahme nötig ist

Freitag, 23. März 2012 15:29 Uhr

Ob Sportlenkrad, Breitreifen oder Chiptuning: Wer sein Auto mit ungeprüften Fahrzeugteilen tunt, muss es im Ernstfall stehen lassen.

Es gibt jede Menge Möglichkeiten, ein Fahrzeug individuell umzurüsten. Aber nicht alles Machbare ist auch erlaubt.

Einbau amtlich geprüfter Teile erspart Ärger

Tuning Tuning-Lenkräder wie dieses gefährden die Verkehrssicherheit. © dpa

Alle Änderungen an Fahrwerk, Motor oder Karosserie müssen verkehrssicher sein, so der TÜV Nord. Wird etwa die Motorleistung angehoben, sind danach unter Umständen bessere Bremsen erforderlich, um das Fahrzeug weiterhin sicher stoppen zu können. Der TÜV rät, nur amtlich geprüfte Fahrzeugteile zu verbauen, um sich bei der Hauptuntersuchung oder einer Polizeikontrolle Ärger zu ersparen.

Im schlimmsten Fall erlischt die Betriebserlaubnis

Im einfachsten Fall wird für die Teile eine ECE-Genehmigung oder eine EWG-Betriebserlaubnis mitgeliefert- dann ist keine weitere Begutachtung durch eine technische Prüforganisation erforderlich. Das gilt auch für viele Anbauteile mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE).

Liegt dagegen nur ein Teilegutachten vor oder wurden ungeprüfte Teile beim Tuning verwendet, muss der Fahrzeugumbau von einem Sachverständigen abgenommen werden. Sonst erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)