Autofahrer müssen vor Fahrtantritt ihr Auto gründlich vom Schnee befreien.
Schnee auf dem Dach eines fahrenden Autos kann zu einer saftigen Strafe führen. Wer seinen Wagen vor der Abfahrt nicht gründlich von Schnee und Eis befreit, riskiert bis zu 80 Euro Bußgeld und drei Punkte in Flensburg. Nur ein Guckloch auf der Windschutzscheibe freizukratzen, reicht nicht. Denn dann riskierten Autofahrer einen gefährlichen Blindflug, warnt der TÜV Rheinland.
Die Verkehrssicherheit kann erheblich beeinträchtigt werden, wenn die weiße Pracht beim Bremsen vom Dach auf die Frontscheibe rutscht und dem Fahrer die Sicht nimmt. Außerdem können nachfolgende Verkehrsteilnehmer durch aufwirbelnde Schneereste in Gefahr gebracht werden. Neben strafrechtlichen Folgen drohen Autofahrern dann auch Regressforderungen der Versicherungen, wenn es zu einem Unfall kommt.
Der TÜV weist darauf hin, dass neben sämtlichen Scheiben auch Scheinwerfer und Kennzeichen freizulegen sind. Außerdem sei selbst bei Eiseskälte dicke, schwere Bekleidung mit Blick auf die Sicherheit nicht die erste Wahl: Wollmäntel, Pudelmützen und klobige Schuhe im Auto könnten gefährlich werden, weil sie die Wirkung des Sicherheitsgurtes und die körperliche Beweglichkeit verringern. Eine Pudelmütze könne die Sichtverhältnisse einschränken.
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