Mittwoch, 18. November 2009 15:20 Uhr
Nicht nur gefährlich, sondern auch teuer: Bei Unfällen durch Sommerreifen bringen Versicherer nicht die volle Leistung.
Wenn ein Unfall auf Sommerreifen zurückzuführen ist, kann der Versicherer einen Teil der Leistung verweigern. Das sei dann der Fall, wenn die Untersuchung ergibt, dass der Unfall mit Winterreifen hätte vermieden werden können.
Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hin. In solchen Fällen könne die Leistung anteilig gekürzt werden. Der Umfang der Kürzung hänge von den Umständen ab. Im Zweifel entscheiden die Richter über den Grad der Fahrlässigkeit.
Grundsätzlich übernehmen die Kfz-Versicherer den Angaben zufolge aber Schäden eines Unfallopfers sowie Schäden am eigenen Auto - auch wenn der Verursacher im Winter mit Sommerreifen unterwegs war.
Es gebe in Deutschland zwar keine gesetzliche Pflicht zum Aufziehen von Winterreifen. Im Interesse der Sicherheit rät der GDV aber dringend zum rechtzeitigen Reifenwechsel vor dem Winter.
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