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Carsharing
Vorher klären: Wer vorübergehend am Carsharing teilnimmt, fragt besser nach dem Erhalt des Schadenfreiheitsrabatts. © BdV/dpa/tmn

Carsharing: Schadenfreiheitsklasse erhalten

Montag, 12. Oktober 2009 15:09 Uhr

Wer sich für Carsharing entscheidet, sollte den Versicherer nach dem Erhalt seiner Schadenfreiheitsklasse fragen. Denn soll später wieder ein eigenes Auto versichert werden, müssen Fahrer unter Umständen mit einem hohen Beitragssatz rechnen.

Die meisten Versicherer können Klassen einfrieren

Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin. «Die meisten Versicherer frieren die Klasse für in der Regel sieben Jahre ein - das ist heute Praxis», sagte BdV-Referent Thorsten Rudnik.

Eine Garantie gebe es aber nicht. Wer zum Beispiel seinen Führerschein noch keine drei Jahre hat, steige möglicherweise mit der Klasse Null und einem hohen Beitragssatz von 230 Prozent wieder ein.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)