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Reifen
Selbst ist der Fahrer: Die Sicherheit zu jeder Jahreszeit liegt in der Verantwortung des Mieters. © dpa

Mietwagen: Bereifung erfolgt in Eigenregie

Dienstag, 1. Dezember 2009 11:38 Uhr

Für die richtigen Reifen im Winter sorgt nicht der Vermieter - sondern der aufmerksame Leihwagen-Fahrer.

Wer in Deutschland ein Auto mietet, hat im Winter nicht automatisch Anspruch auf Winterreifen. Der Fahrer muss bei Schnee und Eis selbst für die richtige Bereifung sorgen - auch am Mietwagen.

Vorsorgen treffen

Grund ist, dass in Deutschland keine generelle, sondern eine situationsabhängige Winterreifenpflicht besteht. Darauf weist der ADAC in München hin.

Der Club rät, die Reifen vorher beim Vermieter zu bestellen, der sie in der Regel für einen kleinen Aufpreis anbringt.

Fehlverhalten des Vermieters

Anders verhält es sich, wenn der Fahrer Winterreifen geordert hat, aber unwissend durch ein Versäumnis des Vermieters mit Sommerreifen losfährt: In diesem Fall muss der Vermieter laut ADAC für Schäden aufkommen, die durch die falsche Bereifung entstehen.

Sicherheit geht vor

Auch wenn manche Länder im Winter generell Winterbereifung fordern, sollten Reisende besser auf Nummer sicher gehen. Der Automobilclub empfiehlt, auch dort schon beim Mietauftrag die passende Bereifung zu bestellen.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)