Mittwoch, 7. Oktober 2009 10:36 Uhr
Wird das eigene Auto von Unbekannten angezündet und das Feuer greift auf ein zweites über, kann der zweite Geschädigte nicht vom ersten Fahrzeughalter Schadenersatz verlangen.
Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist. Es gebe keine rechtliche Grundlage für eine Haftung des ersten Geschädigten - er habe den Schaden durch einen solchen «Feuersprung» nicht persönlich verschuldet.
In dem Fall wollte der Kläger den Autobesitzer haftbar machen, nachdem dessen brennender Pkw auf seinen Laster gerollt war und diesen ebenfalls in Brand gesetzt hatte. Das Feuer an dem ordnungsgemäß geparkten Wagen hatten Unbekannte gelegt. Auch die Haftpflichtversicherung des Pkw-Fahrers müsse nicht zahlen. Sollten durch solche Brände Geschädigte eine Vollkaskoversicherung haben, kommt diese den Anwälten zufolge für die Schäden auf. In Berlin und Hamburg etwa brannten in den vergangenen Monaten immer wieder Autos.
Aktenzeichen: VI ZR 210/06
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