Mittwoch, 18. November 2009 14:39 Uhr
Das Betanken eines Autos mit dem falschen Kraftstoff kostet nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Darauf weist die Fachzeitschrift «recht und schaden» unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hin.
Denn in diesen Fällen dürfe dem Autofahrer nicht ohne weiteres grobe Fahrlässigkeit angelastet werden.
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Zahlungsklage eines Fahrzeughalters gegen seine Vollkaskoversicherung statt. Der Kläger hatte versehentlich Benzin statt Diesel getankt. Beim Weiterfahren erhitzte sich daher offenbar der Katalysator, so dass das Fahrzeug in Brand geriet. Die Versicherung hielt dem Autofahrer einen grob fahrlässigen Bedienungsfehler vor.
Das OLG sah die Sache anders: Eine solche Verwechslung der Zapfsäulen sei nicht völlig ungewöhnlich. In einem solchen Fall sei auch nicht davon auszugehen, dass ein Fahrer gar nicht geprüft habe, welchen Kraftstoff sein Wagen brauche.
Aktenzeichen: 4 U 12/08
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