Donnerstag, 16. Dezember 2010 17:09 Uhr
Wer durch eine Videokontrolle beim Rasen ertappt wird, muss das Bußgeld nur zahlen, wenn die gesetzliche Grundlage stimmt.
Videogestützte Geschwindigkeitskontrollen sind nur auf eindeutiger gesetzlicher Grundlage erlaubt. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht ein Bußgeld gegen einen Autofahrer aufgehoben.
Der Fahrer war im Raum Rostock in einer Tempo-100-Zone 29 Stundenkilometer zu schnell unterwegs.
Das vom Amtsgericht Güstrow festgesetzte Bußgeld verletze aber sein Recht auf «informationelle Selbstbestimmung» (Datenschutz).
Denn das Geschwindigkeits-Kontrollsystem gehe auf einen verwaltungsinternen Erlass des Wirtschaftsministeriums zurück. Notwendig sei aber ein vom Parlament erlassenes Gesetz, heißt es in dem Beschluss.
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