Donnerstag, 25. Juni 2009 15:19 Uhr
Drängeln, Auffahren, Ausbremsen - die jeweiligen Umstände machen daraus eine Straftat oder lediglich eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn Autofahrer dicht auffahren oder andere behindern, dann kann das eine Straftat sein - es kann sich aber auch nur um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Das zeigen verschiedene Gerichtsurteile.
Ausbremsen ist auch Nötigung
So gilt es als Nötigung und damit Straftat, wenn der Hintermann auf der Autobahn über einen Kilometer zu Tempo 40 gezwungen wird.
Drängeln ist nicht immer kriminell
Umgekehrt ist Drängeln nicht als kriminell einzuschätzen, wenn auf einer Strecke von 170 Metern bis auf fünf Meter an den Vordermann herangefahren wird.
Ganz kurzes Drängeln ist erlaubt
Ebenfalls nicht als Straftat haben es Gerichte demnach eingestuft, wenn die Drängelei nur über eine kurze Zeit von etwa zwölf Sekunden erfolgt.
Zu dichtes Auffahren ist kriminell
Wird ein Abstand jedoch vom Drängler auf weniger als einen Meter verkürzt, dann gilt dies als kriminell, da der Vordermann dadurch intensiv bedroht wird.
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