Mittwoch, 18. November 2009 16:41 Uhr
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss grundsätzlich nicht für Bandscheibenschäden nach einem Auffahrunfall bezahlen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor.
Denn nach dem Richterspruch ist es zumeist unwahrscheinlich, dass ein Auffahrunfall zu einer nachhaltigen Schädigung der Bandscheiben führen kann. Jedenfalls müsse der Geschädigte dies nachweisen, da bei Bandscheibenschäden häufig eine sogenannte Vorschädigung vorliege (Aktenzeichen: 7 U 163/08).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Autofahrers gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung seines Unfallgegners ab. Der Kläger hatte einige Tage nach einem Auffahrunfall über Rückenschmerzen geklagt. Untersuchungen ergaben zwei Bandscheibenvorfälle, die der Kläger auf den Unfall zurückführte. Die Versicherung meinte jedoch, beim Kläger hätten bereits Vorschäden vorgelegen. Die Bandscheibenvorfälle seien daher nicht unfallbedingt. Das OLG schloss sich dieser Auffassung an. Bei normalen Auffahrunfällen reiche die Belastung regelmäßig nicht aus, um Bandscheibenvorfälle hervorzurufen.
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