Mittwoch, 24. Juni 2009 15:44 Uhr
Wer bei einer auf Gelb springenden Ampel noch Gas gibt, riskiert bei einem Unfall Mitschuld.
Entgegen anderslautender Meinungen sei das Weiterfahren an einer Ampel bei Gelb ein Verkehrsverstoß. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart hin.
In Paragraf 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heiße es unmissverständlich: «Gelb ordnet an: Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten».
Zwar sehe der Bußgeldkatalog für den reinen Gelblichtverstoß keinen Regelsatz vor. Allerdings können Bußgeldstellen und Gerichte dem ACE zufolge nach eigenem Ermessen Bußgelder verhängen.
Auch wenn es infolge der Gelblichtfahrt kracht, hätten die Verkehrssünder bei der Regulierung des Unfallschadens schlechte Karten: Sie müssten mit einer Mitschuld rechnen. Im schlimmsten Fall drohe ihnen sogar eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, warnt der ACE.
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