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Autowerkstatt
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Serviceheft: Werkstatt haftet für Falscheintrag

Donnerstag, 1. Dezember 2011 17:53 Uhr

Eine Kfz-Werkstatt haftet für fehlerhafte Eintragungen im Inspektions-Serviceheft.

Was war passiert?

Eine Werkstatt hatte nach einer Inspektion fälschlicherweise eine Auswechslung des Zahnriemens für den Nockenwellenantrieb eingetragen. Bei einer späteren Inspektion wurde der Nockenwellenantrieb daher nicht mehr kontrolliert. Als es deswegen zu einem Motorschaden kam, verlangte der Fahrzeugbesitzer Schadenersatz in Höhe von rund 1600 Euro.

Das Urteil

Das Oberlandesgericht München gab dem Kläger Recht: Zwar habe die Werkstatt keine fehlerhafte Reparatur vorgenommen. Sie habe aber ihre Sorgfalts- und Dokumentationspflichten verletzt. Auch das begründe einen Anspruch auf Schadenersatz.

Aktenzeichen

Oberlandesgericht München
Az.: 7 U 3028/07

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)