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Unfall: Kasko schützt auch nichteheliche Partner

Donnerstag, 16. Dezember 2010 17:59 Uhr

Auch Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind gegen Regressforderungen der Kaskoversicherung geschützt.

Voraussetzung ist aber, dass die Mittel für das Zusammenleben wirklich gemeinsam aufgebracht und verwendet werden (Aktenzeichen: IV ZR 160/07). Das müsse der Fahrer eines Autos auch nachweisen können. Das habe der Bundesgerichtshof klargestellt, teilt die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein mit.

Hintergrund ist, dass eine Versicherung Familienangehörige nicht wegen grober Fahrlässigkeit in Regress nehmen kann. Auf diese Weise sollen Ärger und Zerwürfnisse innerhalb von Familien vermieden werden. Bislang sei allerdings unklar gewesen, ob diese Regelung auch auf nichteheliche Lebensgemeinschaften übertragbar ist - der Bundesgerichtshof habe das nun bejaht.

Die Versicherungsrechtler raten grundsätzlich dazu, beim Fahren eines fremden Wagens auf eine Vollkaskoversicherung zu achten. Dann müsse der fremde Fahrer bei einem Unfall den Schaden nicht selbst zahlen.

Quelle: dpa

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(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)