Donnerstag, 16. Dezember 2010 16:46 Uhr
Zahlt die Versicherung, wenn der der Autofahrer den Schlüssel stecken ließ und der Wagen gestohlen wurde?
Wenn Autofahrer ihren Wagen verlassen, müssen sie den Zündschlüssel immer abziehen. Ansonsten kann die Versicherung das Verhalten des Halters als grob fahrlässig einstufen und wenig oder gar nichts zahlen.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock (Aktenzeichen: 5 U 153/08) hervor. In dem Fall hatte ein Urlauber sein Auto in Polen verlassen, um nach dem Weg zu fragen. Er ließ den Schlüssel stecken und entfernte sich nur sieben Meter vom Wagen - dieser wurde dennoch gestohlen.
Das Gericht wertete das Verhalten des Mannes als grobe Fahrlässigkeit. Die Versicherung musste für den Schaden daher nicht aufkommen. Das liegt auch daran, dass der Diebstahl vor 2008 geschah. Denn erst seit 2008 müssen Versicherer nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz auch bei grober Fahrlässigkeit zumindest einen Teil des Schadens tragen. Je nach Einzelfall wird die Höhe nach der Schwere des Verschuldens bemessen.
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