Mittwoch, 18. November 2009 15:18 Uhr
Wer neben seiner bereits leicht geöffneten Autotür steht, sollte beim weiteren Öffnen besonders auf den nachfolgenden Verkehr achten. Wenn ihm dabei ein Auto in die Tür fährt, trägt er die volle Schuld.
Eine Frau stand neben der leicht geöffneten Tür ihres Autos. Als sie die Tür ganz öffnete, fuhr ein vorbeifahrender Wagen dagegen.
Das Oberlandesgericht Hamm urteilte, dass die Frau den Unfall verursacht habe. Sie habe einen besseren Blick nach hinten gehabt als jemand, der im Auto sitzt und die Tür aufmacht.
Anders sei die Rechtslage, wenn eine Person im Auto sitzt und die Tür leicht geöffnet hat. Dann müsse ein nachfolgender Fahrer mit einem Öffnen der Tür rechnen und trage beim Zusammenstoß eine Mitschuld.
Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen)
Az.: 9 U 152/08
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