Donnerstag, 19. Januar 2012 16:49 Uhr
Ein Fahrzeughalter muss das Vorliegen eines Wildunfalls beweisen, damit er Geld von seiner Teilkaskoversicherung bekommt.
Ein Mann war auf schneeglatter Fahrbahn gegen einen Baum gefahren. Er machte geltend, er sei einem Reh ausgewichen. Er wollte eine Prämienerhöhung vermeiden und reichte den Fall bei der Teilkasko ein. Weil er den Unfallhergang aber nicht bewisen konnte, weigerte sich die Teilkaskoversicherung, den Schaden zu regulieren.
Das Oberlandesgericht Hamm gab dem Unternehmen Recht: Der Kläger habe den Wildunfall nicht bewiesen. Die Richter machten allerdings auch deutlich, dass der Schutz der Vollkaskoversicherung davon unberührt bleibe.
Grundsätzlich zählt ein Wildunfall zu den klassischen Teilkasko-Leistungen. Lässt sich die Frage des Hergangs aber nicht klären, geht das zulasten des Fahrzeughalters. Dann greift allenfalls eine möglicherweise bestehende Vollkaskoversicherung.
Az.: 20 U 134/07
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