Donnerstag, 18. November 2010 16:45 Uhr
Fahrradfahrer, die ein Hindernis überfahren und dabei stürzen, müssen für den Schaden selbst aufkommen.
Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist (Az.: 232 C 7920/07). Eine Radfahrerin hatte von einem Sanierungsunternehmen Schadensersatz verlangt, weil sie über einen Schlauch gefahren und dabei gestürzt war. Diese Forderung wies das Amtsgericht ab.
Nach Angaben des Gerichts hätte die Frau den Schlauch auch ohne Warnsignale erkennen können. Hindernis und Baustelle seien gut sichtbar gewesen. Darüber hinaus waren Arbeiter in Warnwesten vor Ort. Die Radfahrerin hätte entsprechend vorsichtig fahren und vor dem Schlauch absteigen müssen.
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