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Busgeld bei falscher Parkrichtung
Entgegen der Fahrtrichtung geparkt? Das kann ein Bußgeld von 15 Euro geben. Foto: Karl-Josef Hildenbrand © dpa

Parken ist entgegen der Fahrtrichtung verboten

Dienstag, 22. Januar 2013 15:18 Uhr

Einen Parkplatz in einer Stadt zu finden, kann bisweilen zu einem schwierigen Unterfangen werden. Wenn man eine Parklücke gefunden hat sollte man aber aufpassen, das man auf der richtigen Seite parkt.

Wer seinen Wagen entgegen der Fahrtrichtung parkt, riskiert ein Bußgeld von 15 Euro. Davor warnt Volker Lempp, Verkehrsrechtsexperte beim Auto Club Europa (ACE). «Linksparken ist verboten», betont er und verweist auf die Straßenverkehrsordnung, die vorschreibt, zum Halten oder Parken «an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren» (§ 12, Abs. 4 StVO). Das gelte für alle Kraftfahrzeuge.

Abschleppen des parkenden Autos ist unwahrscheinlich

Dass entgegen der Fahrtrichtung abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden, ist laut Lempp sehr unwahrscheinlich, solange das Parken dort generell erlaubt ist. «Allein in falscher Richtung zu parken, stellt ja kein Verkehrshindernis dar.» Durch das Linksparkverbot sollen vor allem Rangiermanöver vermieden werden, die den Verkehr behindern, erklärt der ACE-Justiziar.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)