Freitag, 18. Januar 2013 14:43 Uhr
In Parkhäusern ist es oft sehr eng. Wenn zwei Autos hintereinader fahren und zusammenstoßen, wird es problematisch. Wer ist Schuld am Unfall?
Auffahrten in Parkhäusern sind meist steil. Rollt ein Autofahrer beim Anfahren zurück und kracht mit seinem Wagen auf das Fahrzeug hinter ihm, haftet er normalerweise für den Schaden. Das gilt aber nur, wenn das hintere Auto steht. Fährt der andere Fahrer gerade selbst die Rampe hinauf, haftet der Vordermann nicht für den Unfall- auch wenn er eine kurze Strecke zurückgerollt ist. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts München handelt es sich in diesem Fall um einen typischen Auffahrunfall (Az.: 10 U 572/12), wie der ADAC mitteilt. Der Auffahrende haftet vollständig.
Der Automobilclub rät den Unfallbeteiligten, vor Ort einvernehmlich zu klären und schriftlich festzuhalten, welches Fahrzeug gegen das andere gestoßen ist. Außerdem sei es sinnvoll, die Namen und Kontaktdaten möglicher Augenzeugen zu notieren.
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