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Behindertenparkplatz frei lassen
Auch wenn man nur ganz kurz in den Laden will - das Auto sollte nicht unberechtigterweise auf einem Behindertenparkplatz stehenbleiben. Foto: Karl-Josef Hildenbrand © dpa

Behindertenparkplatz: Nicht nur Parken verboten

Donnerstag, 10. Januar 2013 10:53 Uhr

Wer ohne Behindertenausweis auf einem Behindertenparkplatz parkt, macht sich strafbar. Aber auch das Halten oder Warten auf einem Behindertenparkplatz, kann negative Folgen haben.

Auch wer im Auto nur die Stellung hält, darf ohne Berechtigung nicht auf einem Behindertenparkplatz stehen. Ein Knöllchen sei sofort gerechtfertigt, sagt die Hamburger Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen. Wenn der Fahrer oder ein Beifahrer im Auto sitzen bleiben, um einem Parkberechtigten schnell Platz machen zu können, schütze das nicht vor der Strafe.

Behindertenparkplätze müssen immer frei sein

Behinderte Menschen müssten immer die Möglichkeit haben, die ausgewiesenen Parkplätze zu nutzen. Das Bußgeld für unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen kostet 35 Euro. Fahren Parksünder ihren Wagen nicht unverzüglich weg, kann er sogar abgeschleppt werden. Dabei spielt es laut Mielchen keine Rolle, ob jemand im Auto wartet oder nicht.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)