Donnerstag, 10. Januar 2013 10:53 Uhr
Wer ohne Behindertenausweis auf einem Behindertenparkplatz parkt, macht sich strafbar. Aber auch das Halten oder Warten auf einem Behindertenparkplatz, kann negative Folgen haben.
Auch wer im Auto nur die Stellung hält, darf ohne Berechtigung nicht auf einem Behindertenparkplatz stehen. Ein Knöllchen sei sofort gerechtfertigt, sagt die Hamburger Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen. Wenn der Fahrer oder ein Beifahrer im Auto sitzen bleiben, um einem Parkberechtigten schnell Platz machen zu können, schütze das nicht vor der Strafe.
Behinderte Menschen müssten immer die Möglichkeit haben, die ausgewiesenen Parkplätze zu nutzen. Das Bußgeld für unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen kostet 35 Euro. Fahren Parksünder ihren Wagen nicht unverzüglich weg, kann er sogar abgeschleppt werden. Dabei spielt es laut Mielchen keine Rolle, ob jemand im Auto wartet oder nicht.
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