Donnerstag, 10. Januar 2013 11:30 Uhr
Auch beim Rückwärtsfahren gelten die üblichen Verkehrsregeln. Jedoch sollte man immer ganz besonders vorsichtig sein, sonst droht bei einem Unfall trotzdem eine Strafe.
Die Vorfahrtsregel «Rechts vor links» gilt auch beim Rückwärtsfahren. Darauf weist der ADAC hin. Wenn zum Beispiel ein Autofahrer von rechts kommend aus einer Sackgasse ohne Wendemöglichkeit in eine Kreuzung zurücksetzt, habe er Vorfahrt. Allerdings gelte beim Rückwärtsfahren auch immer eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Bei einem Unfall kann den Zurücksetzenden daher trotz Vorfahrt eine Teilschuld treffen, erklärt der Münchner Automobilclub in seiner Zeitschrift «Motorwelt».
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