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Spur wechseln
Ist eine Spur offiziell gesperrt, sollten sich Autofahrer an das Reißverschlussprinzip halten. Foto: Jan-Peter Kasper © dpa

Spurwechsel: Reißverschlussprinzip gilt nicht immer

Donnerstag, 8. November 2012 18:17 Uhr

Blockiert ein Hindernis die rechte Fahrspur, sollten sich Autofahrer nicht auf das Reißverschlussprinzip verlassen.

Blockiert ein zufälliges Hindernis eine Spur, müssen Fahrer so lange dahinter warten, bis ein Spurwechsel gefahrlos möglich ist. Steht zum Beispiel ein Möbelwagen im Weg, können sie nicht davon ausgehen, dass ihnen auf der Nebenspur Platz gemacht wird. Das stellte das Amtsgericht München in einem Urteil klar (Az.: 334 C 28675/11).

Reißverschlussprinzip gilt nur in bestimmten Fällen

Ein Möbelwagen hatte einer Cabrio-Fahrerin den Weg versperrt. Als sie auf die Nebenspur wechselte, krachte sie in einen Kleinwagen. Die Frau forderte insgesamt 2071 Euro Schadenersatz für Reparatur und Nutzungsausfall ihres Autos sowie ein Sachverständigengutachten, weil sie die Schuld bei der Kleinwagenfahrerin sah.

Als deren Versicherung nicht zahlen wollte, klagte die Cabrio-Besitzerin. Das Gericht wies die Klage ab: Die Fahrerin des Kleinwagens sei nicht verpflichtet gewesen, Platz zu machen. Denn das Reißverschlussprinzip gelte nur beim Wegfall einer Spur und nicht, wenn diese zufällig blockiert sei.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)