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Temposünder wird geblitzt
Ein grelles Licht- und die Radarkontrolle hat zugeschlagen. © dpa

Bußgeld: Einspruch erheben kann sich lohnen

Donnerstag, 15. November 2012 17:32 Uhr

Wenn es auf der Straße blitzt, weiß man Bescheid: Radarkontrolle- das gibt einen Bußgeldbescheid. Doch dieser muss nicht immer rechtens sein.

Schätzungsweise 15 Prozent der Bußgeldbescheide für zu schnelles Autofahren sind nicht rechtens. Davon geht der Verkehrsrechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf aus. Messfehler seien oft die Ursache. Deshalb sollten sich Autofahrer im Zweifel nicht scheuen, Einspruch einzulegen. Selbst wenn sie damit nicht durchkommen, verschaffe ein Einspruch manchmal wertvolle Zeit.

Fehlerquote bei der Lasermessung

Am höchsten ist die Fehlerwahrscheinlichkeit bei der Lasermessung. «Weil da der menschliche Faktor so eine große Rolle spielt. Die Geräte müssen ja anständig bedient werden», sagt Demuth. Bei der klassischen Laserpistole könnten zum Beispiel andere Objekte zwischen Pistole und Fahrzeug den Messwert verfälschen.

Bei drohendem Fahrverbot: Einspruch hilfreich

Hilfreich sei der Zeitpuffer eines Einspruchs zum Beispiel, wenn ein Fahrverbot drohe, sagt Frank-Roland Hillmann, Referent beim Deutschen Verkehrsgerichtstag. Höchstens vier Monate lang kann der Fahrer das verordnete Fahrverbot aufschieben. Hillmanns Beispiel: Ein Autofahrer braucht seinen Wagen innerhalb der nächsten vier Monate dringend, könne aber in sechs Monaten problemlos darauf verzichten.

Mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ließen sich die rettenden Monate rausholen. «Mit einem Einspruch hat man immer eine zweite Chance», sagt Hillmann. Denn die Bußgeldstellen hätten keinen großen Ermessensspielraum, das Gericht dagegen schon.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)