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Rauchen und Alkohol
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Führerscheinentzug auch für betrunkene Fußgänger möglich

Montag, 5. November 2012 18:03 Uhr

Auch wer als Fußgänger zu viel Alkohol im Blut hat, gefährdet seinen Führerschein- vor allem wenn man sich uneinsichtig zeigt.

Auch ein Fußgänger kann seinen Führerschein verlieren, wenn er betrunken unterwegs ist und dabei auffällig wird. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz (Aktenzeichen: 3 L 823/12) hervor. Als Begründung hieß es: Ein Fußgänger, der regelmäßig zu tief ins Glas schaue, würde nach übermäßigem Alkoholkonsum unter Umständen auch versuchen, Auto zu fahren.

Führerscheinentzug

In dem Fall hatte die Polizei einen mit 3,0 Promille stark alkoholisierten Mann in Gewahrsam genommen, nachdem er auf einem Fest randaliert hatte. Die Fahrerlaubnis entzog ihm die zuständige Behörde, nachdem sich der Betroffene weigerte, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen.

Der Mann begründete dies damit, nicht alkoholisiert im Straßenverkehr aufgefallen zu sein. In dem Gerichtsbeschluss heißt es dagegen: «Zweifel an seiner Trennungsfähigkeit zwischen Alkoholkonsum und Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr» seien begründet.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)