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Unabhängigen Gutachter im Schadensfall bestellen
Ein Schaden am Auto ist unangenehm, doch es kann es finanziell richtig ärgerlich werden, wenn man keinen eigenen Schadensgutachter zu Rate zieht. © dpa

Unfall: Geschädigte brauchen ein unabhängiges Gutachten

Freitag, 7. September 2012 12:49 Uhr

Geschädigte werden vom Gutachter des Unfallgegners oft benachteiligt. Warum ein unabhängiges Gutachten lohnt und welche Entschädigungen Unfallopfern zustehen.

Nach einem Verkehrsunfall suchen sich Geschädigte am besten selbst einen unabhängigen Gutachter, der den Schaden kalkuliert. Dazu rät die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Empfiehlt der Kfz-Versicherer des Unfallgegners einen Gutachter, was gängige Praxis sei, könnte dieser womöglich im Sinne der Versicherung handeln und den Schaden zuungunsten des Unfallopfers berechnen, geben die Juristen zu bedenken.

Ansprüche der Geschädigten

Kfz-Versicherer zahlen selten mehr, als die vom Geschädigten geforderten Ansprüche. Viele Autofahrer wüssten aber nicht, welche Schadenersatzleistungen ihnen eigentlich zustehen, betonen die Mitglieder der DAV-Arbeitsgemeinschaft. Neben Werkstattkosten und Anwaltsgebühren könne in vielen Fällen zum Beispiel ein Mietwagen oder Nutzungsausfall geltend gemacht werden.

Häufig vergessene Positionen

Häufig vergessene Positionen sind nach Angaben der Anwälte auch die Wertminderung des beschädigten Fahrzeugs, Schmerzensgeld oder sogenannte Haushaltsführungsschäden. Die können geltend gemacht werden, wenn ein Unfallopfer wegen einer Verletzung Aufgaben im Haushalt vorübergehend oder dauerhaft nicht erledigen kann.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)