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Blinken in irreführender Manier führt zu Mithaftung bei Unfall

Mittwoch, 18. November 2009 14:51 Uhr

Erst Blinken und dann nicht abbiegen? Wer Vorfahrt hat und dies tut, kann bei einem Unfall Mitschuld haben.

Wer als Vorfahrtsberechtigter blinkt und dann doch nicht abbiegt, riskiert bei einem Unfall Mitschuld. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts München (Az.: 10 U 4439/08) weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) aus Berlin hin.

Demnach müssen andere Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen können, dass ein blinkender Vorfahrtsberechtigter abbiegt. In dem Fall gab das Gericht diesem eine Mitschuld von 65 Prozent.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)