Dienstag, 16. Oktober 2012 10:19 Uhr
Es gibt keine Regelung, die Autofahrern Flipflops oder Sandalen verbietet. Aber bei einem Unfall drohen nicht nur Probleme mit der Versicherung.
Im Sommer setzen sich einige Autofahrer barfuß ans Steuer. Im Bußgeldkatalog gibt es zwar keinen Eintrag, der das verbietet. Allerdings entspricht Autofahren ohne Schuhe nicht der vom Fahrer in der Straßenverkehrsordnung (Paragraf 23) abverlangten Sorgfaltspflicht für die Verkehrssicherheit, erläutert der TÜV Nord. Auch Sandalen und Flip-Flops sind ein Risiko, weil sie sich in den Fahrzeugpedalen verhaken können.
Verkehrsexperten raten deshalb grundsätzlich dazu, auch im Sommer beim Autofahren feste Schuhe zu tragen. Wer barfuß einen Unfall verursacht, muss mit unangenehmen Fragen der Versicherungen rechnen und trägt unter Umständen eine Teilschuld, warnt der TÜV Nord. Wenn Berufskraftfahrer wie Lkw- oder Busfahrer ohne festes Schuhwerk an den Füßen auf Achse sind, riskieren sie eine Strafe wegen Verstoßes gegen die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
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