Freitag, 10. August 2012 12:48 Uhr
Bekifft Auto fahren ist verboten. Was viele nicht wissen: Den Führerschein riskiert auch, wer mit Cannabis in der Tasche erwischt wird.
Wer Cannabis in seiner Wohnung lagert oder mit erheblichen Mengen in der Tasche erwischt wird macht sich des regelmäßigen Konsums verdächtig- und: «Wer täglich zum Joint greift, wird mit Konsumenten harter Drogen rechtlich gleichgestellt und ist damit fahruntüchtig», sagte Frank-Roland Hillmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Oldenburg.
Um zu klären, ob jemand überhaupt oder nur gelegentlich oder regelmäßig Cannabis konsumiere, dürfen Behörden nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ein ärztliches Gutachten fordern.
In einem Fall hatte das Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße über einen Betroffenen geurteilt, in dessen Wohnung die Polizei 162 Gramm Cannabis gefunden hatte. Der Betroffene weigerte sich, eine für den Drogentest erforderliche Urinprobe abzugeben. Die Behörden dürfen laut dem Urteil in solchen Fällen auf eine Fahruntüchtigkeit des Betroffenen schließen und die Lizenz einbehalten- auch ohne Testergebnisse.
(Aktenzeichen: 3 L 351/12.NW)
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