Montag, 5. November 2012 17:48 Uhr
Betrunken Auto zu fahren ist nicht nur gefährlich, sondern kann bei einem Unfall auch sehr teuer werden.
Wer betrunken Auto fährt und einen Unfall baut, verliert den Schutz seiner Kfz-Haftpflichtversicherung. Zwar muss die Versicherung den Schaden des Unfallgegners bezahlen, darf aber den Fahrzeughalter in Regress nehmen. Das berichtet die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Aktenzeichen: IV ZR 251/10).
Das Gericht gab damit der Klage einer Kfz-Haftpflichtversicherung statt. Ein Fahrzeughalter hatte mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,10 Promille einen Verkehrsunfall verursacht. Die Versicherung regulierte zwar den Schaden des Unfallgegners, forderte aber vom Halter die Kosten zurück.
Der BGH bestätigte die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens. Zwar sehe das geltende Recht einen vollständigen Wegfall des Versicherungsschutzes nur noch ausnahmsweise vor. Es sei jedoch ein solche Ausnahme, wenn jemand sich im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit an das Steuer seines Wagens setzt.
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