Montag, 23. Juli 2012 13:11 Uhr
Trägt ein Gebrauchtwagen zu Unrecht eine grüne Umweltplakette, darf der Käufer das Auto zurückgeben.
Erklärt der Verkäufer, das Auto habe eine grüne Plakette, beinhalte das, dass das Fahrzeug tatsächlich berechtigt sei, diese zu führen. Damit liege eine «stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarung» vor, für die ein pauschaler Haftungsausschluss nicht gelte, urteilten die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
In dem Fall kaufte ein Privatmann einen Diesel-Pkw, an dessen Scheibe eine grüne Plakette klebte, die eigentlich zur Fahrt in die Umweltzone einer Großstadt berechtigt. Zu Unrecht, wie sich bei der Ummeldung des Autos zeigte. Weil der Wagen zudem nicht mit einem Rußpartikelfilter nachrüstbar war, verlangte der Käufer die Rücknahme gegen Erstattung des gezahlten Kaufpreises von 8200 Euro. Mit Erfolg- allerdings wurden die gefahrenen Kilometer teilweise verrechnet.
Aktenzeichen: I-22 U 103/11
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