Freitag, 20. Juli 2012 13:09 Uhr
Wer bei einem Verkehrsunfall unverschuldet verletzt wird, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Um es zu bekommen, muss man den körperlichen Schaden genau dokumentieren.
Wer bei einem Autounfall unverschuldet verletzt wird, kann Schmerzensgeld fordern. «Es soll ein Ausgleich sein für materiell nicht zu bezifferndes Leiden», erklärt ADAC-Jurist Jost Kärger.
Bei Autounfällen übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers das Schmerzensgeld. Theoretisch können laut Kärger auch mehrere Unfallbeteiligte gegenüber den jeweils anderen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn die Unfallschuld nicht allein bei einem Beteiligten liegt.
Um Anspruch auf Schmerzensgeld erheben zu können, muss das Opfer gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers nachweisen, Verletzungen oder Beeinträchtigungen einer gewissen Intensität und Dauer erlitten zu haben.
«Wer nach einem Unfall merkt, dass er verletzt wurde, sollte dies möglichst direkt der Polizei vor Ort mitteilen», empfiehlt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Vom Unfallverursacher lässt man sich die Versichertennummer geben und notiert dessen Kennzeichen- sofern man dazu in der Lage ist. Danach sollte das Opfer schnellstmöglich zum Arzt gehen und sich die Verletzungen attestieren lassen. «Dann kann man mit der Versicherung des Unfallverursachers Kontakt aufnehmen.»
«Wichtig ist auch, den Arbeitgeber darüber zu informieren, wenn man nach dem Unfall lange Zeit ausfällt», sagt Roman Becker, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die meisten seien verpflichtet, ein Unfallopfer weiter zu bezahlen und können das Entgelt von der Versicherung des Schädigers einfordern.
Bei einem Mitverschulden, etwa weil der Geschädigte den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte, wird das Schmerzensgeld gemindert. Auch bei Vorerkrankungen des Opfers kann es Abzüge geben. Wer ohnehin mit Wirbelproblemen kämpft, und durch einen Auffahrunfall einen Bandscheibenvorfall erleidet, erhält weniger Geld als ein gesundes Opfer. Und jüngere Geschädigte bekommen oft mehr als ältere.
Wie lange musste das Opfer in ärztlicher Behandlung bleiben, welche psychischen und sozialen Folgen gibt es?- das sind weitere Faktoren für die Schmerzensgeldhöhe. Auch Folgeschäden, wie eine Beeinträchtigung des Sehvermögens oder beim Gehen, spielen bei der Berechnung eine große Rolle.
Einen Katalog mit Festsätzen beim Schmerzensgeld gibt es nicht. Bei der Höhe orientiert sich der Versicherer an vergleichbaren Fällen und Gerichtsurteilen. «Die Beträge für ein leichtes Schleudertrauma liegen bei etwa 100 Euro, bei einer Querschnittslähmung sind es mehrere hunderttausend Euro», so Kärger.
Der Geschädigte ist gegenüber der Versicherung nachweispflichtig. Er muss darstellen, wie schwer und langwierig seine Verletzungen waren oder noch sind. «Die Wunden daher früh fotografieren und ein Tagebuch führen», empfiehlt Becker. Dabei sollte man genau notieren, welche Arbeiten und Hobbys man durch den Unfall nicht mehr ausüben kann oder wann die Schmerzen besonders stark sind. «Man muss ein detailliertes Bild präsentieren.»
Sind die Ansprüche des Opfers berechtigt, übernimmt die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers auch Anwaltskosten, so Schweda. «Man sollte früh einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren, gerade bei Abfindungserklärungen», empfiehlt Kärger. Diese direkt angebotene Summe der Versicherungen sei oft höher als die Regelentschädigung. Damit würden meist aber auch Beeinträchtigungen abgegolten, die sich erst noch ergeben. Deshalb sollte man immer einen Arzt zu möglichen Folgeschäden befragen. «Im Wachstum können zum Beispiel Knochenbrüche unabsehbare Folgen für die Zukunft haben», sagt Becker. Bei verletzten Kindern ist daher ein immaterieller Vorbehalt sinnvoll, der bei zukünftigen Beeinträchtigungen eine Entschädigung ermöglicht.
Wer durch seine Verletzung kurzzeitig oder dauerhaft im Haushalt beeinträchtigt ist, kann dafür gesonderten Schadensersatz fordern. Bei sehr schweren Verletzungen, durch die das Opfer zum Pflegefall wird, ist auch eine Schmerzensgeldrente möglich.
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