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Rote Ampel darf im Notfall überfahren werden
Autofahrer dürfen bei Blaulichteinsätzen über Rot fahren- aber nur, wer «wirklich keine andere Ausweichmöglichkeit hat». © dpa

Rote Ampel darf im Notfall überfahren werden

Montag, 16. Juli 2012 12:54 Uhr

Um einem Einsatzfahrzeug auszuweichen, dürfen Autofahrer im Notfall auch eine rote Ampel überfahren. Wer dabei geblitzt wird, muss das nicht hinnehmen.

Nähert sich ein Polizei- oder Rettungsfahrzeug im Einsatz, müssen Verkehrsteilnehmer Platz machen. Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, sei es gerechtfertigt, dass dazu auch bei Rot über eine Ampel gefahren werde, erklärt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg. Wichtig sei es aber, langsam und nur so weit wie nötig über die Haltelinie zu fahren und niemanden zu gefährden. «Wenn man wirklich keine andere Ausweichmöglichkeit hat, hat das auch keine Folgen», sagt die Anwältin.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben

Wenn ein ausweichender Autofahrer beim Überfahren der roten Ampel geblitzt wird, sollte er Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben. Dafür sucht er sich am besten direkt vor Ort einen Zeugen, der die besondere Situation beobachtet hat, rät Mielchen. Das könne der Beifahrer oder ein Passant sein. Zwar würden die Einsatzfahrten der Rettungskräfte dokumentiert, allerdings nicht die Strecke. «Oder man hat Glück, und der Rettungswagen wurde auch geblitzt», so Mielchen.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)