Montag, 23. Juli 2012 13:54 Uhr
Europäische Behörden müssen die Führerscheine von Autofahrern aus anderen EU-Ländern anerkennen.
Die deutschen Behörden müssen die von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität anerkennen. Bei einer Bedingung: Der Führerscheininhaber muss einen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellerstaat haben, das heißt, einen Wohnsitz, an dem er mindestens 185 Tage im Jahr wohnt. Das teilen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit.
Wie die Richter des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt in einem Fall entschieden, müssen die Behörden von EU-Mitgliedstaaten ausgestellte Führerscheine grundsätzlich anerkennen. Eine Ausnahme ist demnach nur gegeben, wenn das sogenannte Wohnsitzerfordernis verletzt wird.
Aktenzeichen: 3 L 56/09
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