BerlinOnline.de

Oldtimer können beschlagnahmt werden
Vorsicht bei Oldtimern aus Vorkriegsjahren: Eine Familie hatte ihr entwendetes Auto bei einer Auktion wiedererkannt und beschlagnahmen lassen. © dpa

Oldtimerkauf: Vorsicht bei Modellen aus der Vorkriegszeit

Dienstag, 24. Juli 2012 14:41 Uhr

Beim Oldtimerkauf sollten sich Käufer und Verkäufer gründlich über die Vorbesitzer informieren- sonst kann das Auto im Zweifelsfall als gestohlen beschlagnahmt werden.

Vor dem Kauf eines Vorkriegs-Oldtimers sollten Sammler die Vorbesitzverhältnisse lückenlos klären. Es könnte sich um Kriegsbeute handeln, die der rechtmäßige Besitzer einfordern kann. «Polemisch gesagt gibt es bei jedem Horch, Maybach und Kompressor-Mercedes eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass das Auto einst gestohlen wurde», sagt Christoph von Berg, Leipziger Anwalt und Beutekunst-Experte, im Interview mit der Zeitschrift «Motor Klassik». Die im Kunsthandel übliche Provenienzprüfung gewinne für den Oldtimermarkt an Bedeutung, daher sei mit Prozessen um Rückgabeverpflichtungen wertvoller Klassiker zu rechnen.

Ansprüche ehemaliger Besitzer auf gestohlene Oldtimer

Im Frühjahr dieses Jahres hatte die Beschlagnahmung eines Mercedes 500 K auf der Oldtimer-Messe Techno Classica in Essen für Furore gesorgt. Der niederländische Sammler Frans van Haren wollte dort den Spezial Roadster von 1935 versteigern lassen, den er zuvor für 3,8 Millionen Dollar bei einer Auktion in den USA erworben hatte. Das Auto wurde einkassiert, weil die deutsche Unternehmerfamilie Prym Ansprüche auf den wiedererkannten Wagen geltend machte, den US-Truppen 1945 aus einem Schuppen der Familie gestohlen haben sollen.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)