BerlinOnline.de

Oldtimer
Auch wenn es jeden Oldimer-Besitzer bei schönem Wetter auf die Straße zieht: Ein Nutzungsausfall nach einem Schaden muss nicht entschädigt werden. © dpa

Oldtimer: Bei Ausfall gibt es keine Nutzungsausfallentschädigung

Dienstag, 24. Juli 2012 10:16 Uhr

Nach einem Unfall muss der Ausfall eines Oldtimers als Fortbewegungsmittel während der Reparatur nicht entschädigt werden.

Für einen Oldtimer gibt für die Zeit der Reparatur keine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung. Das berichtet die Fachzeitschrift «recht und schaden» (Heft 9/2012) unter Berufung auf Urteile der Oberlandesgerichte Düsseldorf und Karlsruhe. Nach Auffassung der Richter hat die Nutzung solcher Fahrzeuge für die Eigentümer regelmäßig keine wirtschaftlichen Gründe, sondern sei reines Freizeitvergnügen. Dafür sei die Nutzungsausfallentschädigung aber nicht gedacht.

Nutzung von Oldtimern gilt als Freizeitvergnügen

Die beiden Oberlandesgerichte wiesen damit die Klagen der Eigentümer von Oldtimern ab. Beide Fahrzeuge mussten nach Beschädigungen repariert werden. Ihre Halter konnten sie während dieser Zeit nicht nutzen und verlangten von den Verursachern der Schäden die Zahlung der sonst üblichen Ausfallentschädigung. Die Düsseldorfer und Karlsruher Richter winkten jedoch ab. Sie sahen für die Forderungen keine rechtliche Grundlage. Die Entschädigung komme nur infrage, wenn der Wagen auch im Alltag als normales Verkehrsmittel genutzt wird. Ein reines Liebhaberinteresse an der Nutzung, etwa für Ausflugsfahrten reiche nicht aus.

Aktenzeichen: 1 U 50/11; Aktenzeichen: 9 U 29/11

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)